Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrags
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienhaus oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist.
Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrags verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2. Reiserücktritt
Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir machen für diesen Fall jedoch
nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger
Fälligkeit geltend:
- bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 10 % vom Reisepreis
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 30 % vom Reisepreis
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 50 % vom Reisepreis
- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 80 % vom Reisepreis
- ansonsten 100% des Reisepreises
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Rücktrittserklärungen
müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen.
3. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung von 30% des Mietpreises
innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Restzahlung erfolgt dann spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei
kurzfristigen Buchungen innerhalb von 4 Wochen ist sogleich der gesamte Betrag fällig.
4. Anreise/Abreise
Unsere Objekte werden in der Regel an Ihrem Anreisetag gereinigt und stehen Ihnen ab 16 Uhr zur
Verfügung. Die Abreise und Schlüsselrückgabe hat bis 11 Uhr am letzten Buchungstag zu erfolgen.
5. Nebenkosten / Zusatzleistungen
Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Bei den beiden Holzhäusern und
den neuen Ferienhäusern am Labussee werden die Stromkosten gesondert abgerechnet. Die Nebenkosten für
die Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten und gesondert auf der Rechnung aufgeführt. Das
Mietobjekt ist bei Abreise besenrein und im Urzustand zu hinterlassen. Sofern Bettwäsche nicht gesondert
gebucht wurde, ist diese selbst mitzubringen.
6. Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung
Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Alle Gäste sind
gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jeder Ferienwohnung ausliegt.
Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom
Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er
das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während
seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der
anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Chemnitz.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Mietvertrages zur Folge.